Nutzungsbedingungen

Stand: Oktober 2026

1. Anwendungsbereich; Vertragsparteien

1.1. Diese Nutzungsbedingungen StadtLand.Funk (nachfolgend: „Nutzungsbedingungen“) regeln die Vertragsbedingungen unter denen Inhalteanbieter und Endnutzer i.S.v. Ziffer 2.1 (nachfolgend gemeinsam: „Nutzer“) die Software StadtLand.Funk wie in diesen Nutzungsbedingungen näher beschrieben (nachfolgend: „StadtLand.Funk“) verwenden können.

1.2. Der StadtLand.Funk wird betrieben und den Nutzern überlassen durch die Smartes Land GmbH, geschäftsansässig Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf (nachfolgend: „Smartes Land GmbH“; Nutzer und Smartes Land GmbH nachfolgend jeweils einzeln auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“). Detaillierte Informationen können der Webseite smartesland.de/impressum/ entnommen werden.

1.3. Durch Abschluss der Registrierung gemäß Ziffer 3 dieser Nutzungsbedingungen oder, soweit für bestimmte Dienste eine Registrierung nicht erforderlich ist, mit Nutzung des Dienstes, schließen die Nutzer mit der Smartes Land GmbH einen Vertrag über die dauerhafte (bis Vertragsende) Überlassung und Verwendung des StadtLand.Funks (nachfolgend: „Nutzungsvereinbarung“) unter Geltung dieser Nutzungsbedingungen sowie aller sonstigen Vertragsbedingungen, welche bei Vertragsschluss wirksam einbezogen sind.

2. Beschreibung des StadtLand.Funks

2.1. Es handelt sich beim StadtLand.Funk um eine softwaregestützte Plattform, über welche dritte Inhalteanbieter (nachfolgend: „Inhalteanbieter“) im Rahmen der verfügbaren Funktionalitäten Informationen oder Dienste (nachfolgend gemeinsam: „Inhalte“) zum Abruf, Verwendung und Inanspruchnahme durch andere Nutzer (nachfolgend: „Endnutzer“) zur Verfügung stellen können. Zweck des StadtLand.Funks ist die Vernetzung und Information von Menschen im ländlichen und urbanen Raum mithilfe digitaler Angebote. Sie dient insoweit als Kommunikationszentrale und Orientierungshilfe in den Regionen und Gemeinden, die dem StadtLand.Funk angeschlossen sind. Den Nutzern wird insbesondere ermöglicht, umfassende Informationen und Neuigkeiten aus ihrer Gemeinde zu erhalten, diese zu kommentieren oder Interesse an Veranstaltungen zu signalisieren, Chat-Funktionen zu nutzen und, je nach Funktionsumfang in der jeweiligen Region, Nachrichten (z.B. Verbesserungsvorschläge, Kritik oder Lob) an die Gemeindeverwaltung zu schicken.

2.2. Der StadtLand.Funk wird den Nutzern als Software für Mobilgeräte (Smartphones, Tablets), sogenannte App, sowie nach dem freien Ermessen der Smartes Land GmbH gegebenenfalls über weitere Zugangswege (z. B. Browser für die web-Version der angegebenen App) zur Verfügung gestellt. Zum Herunterladen des StadtLand.Funks kann die Nutzung einer Drittsoftware – z. B. Apple App Store oder Google Play Store – erforderlich sein.

2.3. Für die Inhalte trägt die Smartes Land GmbH, grundsätzlich und soweit gesetzlich nicht ausnahmsweise abweichend geregelt, keine Verantwortung. Insbesondere ist sie nicht dafür verantwortlich, dass die Inhalte verfügbar, vollständig, aktuell und/oder korrekt sind. Soweit die Nutzer den StadtLand.Funk dafür nutzen, untereinander vertragliche Bindungen einzugehen oder einander Leistungen zu erbringen, erfolgt dies ausschließlich im Verhältnis zwischen den beteiligten Nutzern und die Smartes Land GmbH wird nicht Partei derartiger Nutzerverhältnisse. Die Pflicht der Nutzer zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen bleibt hiervon unberührt.

2.4. Die Smartes Land GmbH behält sich vor, den StadtLand.Funk nach freiem Ermessen weiterzuentwickeln und zu aktualisieren. Dies kann auch den Wegfall von Funktionalitäten einschließen; die Smartes Land GmbH wird bei der Entscheidung über einen solchen Wegfall auf die berechtigten Interessen der Nutzer Rücksicht nehmen und einen solchen Wegfall nach Möglichkeit rechtzeitig ankündigen. Ein Anspruch auf eine solche Weiterentwicklung oder Aktualisierung besteht nutzerseitig nicht.

2.5. Die Smartes Land GmbH ist bemüht, einen störungsfreien Betrieb des StadtLand.Funks anzubieten. Ein Anspruch des Nutzers auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nicht. Der Smartes Land GmbH ist es insbesondere unbenommen, den Zugang aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund von Ereignissen, die ihrem Machtbereich entzogen sind, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken. Nutzern wird empfohlen, alle Inhalte, die sie im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform-Dienste verwenden, regelmäßig im erforderlichen Umfang zu sichern.

2.6. Weitere Informationen über den StadtLand.Funk können der Webseite https://www.smartesland.de entnommen werden. Hier kann der Nutzer insbesondere einsehen, welche Funktionen der StadtLand.Funk aktuell bietet. Die Regionen, in welcher dieser bereits zum Einsatz kommt und eine Kontaktaufnahme erfolgen kann, sind ebenfalls dort sowie ergänzend in der App einsehbar. Grundsätzlich steht der StadtLand.Funk deutschlandweit zur Verfügung und alle Gemeinden oder Orte, Landkreise oder Bundesländer können entsprechend freigeschaltet werden. Ergänzende Kontaktstellen sind info@smartesland.de sowie bei technischen Problemen support@smartesland.de. Die Adresse support@smartesland.de ist zugleich die zentrale Kontaktstelle für Nutzer im Sinne von Art. 12 DSA; Nutzer können sich dort in deutscher Sprache an die Smartes Land GmbH wenden, insbesondere mit Meldungen, Stellungnahmen und Beschwerden nach Ziffer 5.

3. Registrierung

3.1. Die Nutzung der Funktionen des StadtLand.Funks bedarf größtenteils einer Registrierung als Nutzer und Erstellung eines Nutzer-Kontos.

3.2. Jeder Nutzer darf maximal ein Konto anlegen. Der Nutzer ist bei der Registrierung u.a. zur Angabe seiner aktuellen E-Mail-Adresse und zur Wahl eines Kennworts verpflichtet („Login-Daten“). Die Anmeldung über Nutzer-Konten bei Apple und Google ist gleichfalls möglich. Die E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation des Nutzers mit der Smartes Land GmbH. Soweit die jeweilige Gemeinde dies für ihren Ort festlegt, setzt die Nutzung des StadtLand.Funks dort zusätzlich die Angabe einer Mobilfunknummer und deren Bestätigung mittels eines per SMS übermittelten Verifizierungscodes voraus. Die Smartes Land GmbH berechnet dem Nutzer hierfür keine Kosten. Einzelheiten zur Verarbeitung der Mobilfunknummer ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

3.3. Der Nutzer sichert zu, dass die bei der Erstellung seines Kontos verwendeten Daten zutreffend und vollständig sind. Er verpflichtet sich, tatsächliche Änderungen seiner Daten umgehend in seinem Nutzer-Konto zu ändern. Die Smartes Land GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Überprüfung der angegebenen Daten vorzunehmen. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Erstellung des Kontos seinen Klarnamen zu verwenden. Die Nutzung von Pseudonymen ist unzulässig.

3.4. Der Nutzer ist verpflichtet, mit seinen Login-Daten sorgfältig umzugehen, diese vertraulich zu behandeln und eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte zu verhindern. Dies bedeutet insbesondere, dass die Login-Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Veränderung und sonstige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe, gleich welcher Art, zu schützen sind.

3.5. Das Nutzer-Konto steht nur dem registrierten Nutzer zu und darf nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Smartes Land GmbH auf einen Dritten übertragen werden. Nutzer sind auch nicht berechtigt, Dritten den Zugang zu ihrem Nutzer-Konto zu ermöglichen.

3.6. Die Registrierung und Nutzung des StadtLand.Funks ist nur Personen gestattet, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nutzer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter registrieren und versichern mit der Registrierung, dass diese Zustimmung vorliegt. Die Smartes Land GmbH ist berechtigt, in begründeten Einzelfällen einen Nachweis über das Alter oder die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zu verlangen.

4. Pflichten der Nutzer

4.1. Angemessenes Verhalten gegenüber anderen Nutzern und Dritten

4.1.1. Nutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung des StadtLand.Funks und insbesondere bei der Kommunikation mit anderen Nutzern oder Dritten die Gepflogenheiten eines angemessenen Miteinanders sowie geltendes Recht (z.B. Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) und Rechte Dritter (z.B. Namens-, Marken-, Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte) zu beachten. Hierzu gehört es, Handlungen mit persönlichkeitsverletzenden oder geschäftsschädigenden Ausmaßen, insbesondere ehrverletzende Äußerungen und falsche Tatsachenbehauptungen im Hinblick auf andere Nutzer und sonstige Dritte zu unterlassen. Der Nutzer verpflichtet sich daher, insbesondere folgende Handlungen bzw. das Verbreiten folgender Inhalte zu unterlassen:

  • Benutzung eines fremden Namens als Benutzername;
  • medizinische Diagnosen oder medizinische Beratungen im Einzelfall;
  • Rechtsberatung;
  • Gewaltdarstellungen;
  • Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen;
  • Drohungen gegen Leib und Leben;
  • Aufstachelung zum Hass gegen andere Nutzer oder Dritte;
  • ehrverletzende Äußerungen über andere Nutzer oder Dritte;
  • Verbreitung von Fotos oder Videos ohne das Einverständnis abgebildeter Personen oder der Fotografen;
  • sexuelle Belästigung von Personen;
  • Verbreitung von Pornografie;
  • Beiträge ohne erkennbaren Bezug zum Zweck des StadtLand.Funks (Ziffer 2.1), d. h. zur Information und zum Austausch über das örtliche Leben in der jeweiligen Gemeinde oder Region;
  • inhaltsleere Beiträge sowie wiederholte gleich- oder weitgehend gleichlautende Beiträge (z. B. Spam, Kettenbriefe);
  • Beiträge, die erkennbar allein darauf gerichtet sind, andere Nutzer zu provozieren oder Diskussionen zu stören.


4.1.2. Darüber hinaus heben wir bewusst die Verpflichtung zur Einhaltung von Sicherheitsstandards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für alle Nutzer hervor. Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist in jeder Form verboten. Dies umfasst insbesondere den sexuellen Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen, die Anbahnung sexueller Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (sog. Cybergrooming) sowie das Verbreiten, Anbieten oder Anfordern von Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Verboten ist ebenso jedwede irgendwie geeignete unterstützende, anleitende oder anderweitig anstiftende Handlung, Maßnahme oder Aktivität. Von uns entsprechend identifizierte Beiträge oder Aktivitäten werden unverzüglich gelöscht und zur Anzeige gebracht (siehe Ziffer 5). Es besteht ferner die Möglichkeit für alle Nutzer der App auffällige Beiträge unmittelbar zu melden (In-App-Verfahren), wozu wir an dieser Stelle deutlich anregen wollen.

4.1.3. Nicht zulässig ist es zudem, wenn der Nutzer Informationen von anderen Nutzern aus privaten Nachrichten, E-Mails oder Chats oder aus Kooperationen wie der Beförderung von Waren ohne deren Einverständnis anderen Nutzern des StadtLand.Funks oder sonstigen Dritten bekanntgibt und/oder veröffentlicht.

4.2. Verbot von Werbung einschließlich politischer Werbung

4.2.1. Die Veröffentlichung von Beiträgen mit werbenden Inhalten ist den Nutzern grundsätzlich untersagt und bedarf der vorherigen Zustimmung der Smartes Land GmbH. Auch jegliche sonstige werbliche Ansprache anderer Nutzer des StadtLand.Funks ist untersagt. Hiervon ausgenommen sind Beiträge in der Kategorie „Händler“, in der ortsansässige Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbständige die Nutzer der jeweiligen Gemeinde über ihre Angebote, Leistungen und Aktionen informieren können, soweit die Gemeinde sie hierfür freigeschaltet hat. Die Gemeinde entscheidet über die Freischaltung nach einheitlichen und sachlichen Kriterien zur Förderung des örtlichen Handels und Gewerbes. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Wettbewerbsrechts (z. B. der Kenntlichmachung kommerzieller Inhalte), ist der jeweilige Händler verantwortlich; im Übrigen gelten diese Nutzungsbedingungen auch für Beiträge in der Kategorie „Händler“.

4.2.2. Dieses Verbot schließt Werbung durch politische Parteien sowie jegliche sonstige politische Werbung, insbesondere Wahl- und Abstimmungswerbung, ein. Sachliche Beiträge und Diskussionen zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, einschließlich Kritik an Entscheidungen von Politik und Verwaltung, sind ausdrücklich erlaubt, soweit sie im Übrigen diesen Nutzungsbedingungen entsprechen.

4.3. Verbot technischer Beeinflussung
Nutzer sind verpflichtet, jegliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, den Betrieb des StadtLand.Funks oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur und deren Funktionen/Zugriffsmöglichkeiten zu manipulieren, zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen insbesondere:

  • die Verwendung von Software, Viren, Robots, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform-Dienste;
  • das Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten;
  • die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
  • die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von Inhalten, die durch kommerzielle Nutzer erstellt wurden, soweit dem Nutzer dies nicht von dem jeweils berechtigten Nutzer ausdrücklich gestattet wird.

5. Moderation; Sperrung / Löschung von Inhalten; Maßnahmen gegen Nutzer-Konten

5.1. Die Inhalte im StadtLand.Funk werden vorrangig durch die jeweils angeschlossene Gemeinde für ihren Ort moderiert. Die Gemeinden moderieren dabei ausschließlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und der gesetzlichen Vorgaben. Daneben prüft die Smartes Land GmbH Beiträge, insbesondere aufgrund von Meldungen nach Ziffer 5.2. Eine allgemeine Überwachung sämtlicher Beiträge findet nicht statt. Die Prüfung von Beiträgen und alle Entscheidungen über Maßnahmen nach dieser Ziffer 5 erfolgen durch Menschen; automatisierte Entscheidungen finden nicht statt.

5.2. Nutzer und Dritte können Beiträge, die sie für rechtswidrig oder für unvereinbar mit diesen Nutzungsbedingungen halten, unmittelbar über die App oder website, als auch per E-Mail an die in Ziffer 2.6 genannten Kontaktstellen melden. Die Meldung soll den Beitrag genau bezeichnen und begründen, warum er beanstandet wird. Meldungen werden zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv geprüft. Eine Meldung führt zu einer Prüfung des Beitrags; die Anzahl der Meldungen allein ist für die Entscheidung nicht maßgeblich. Hat die meldende Person Kontaktdaten angegeben, erhält sie eine Eingangsbestätigung und wird über die Entscheidung informiert.

5.3. Die Smartes Land GmbH und die zuständige Gemeinde sind berechtigt, die Abrufbarkeit von Beiträgen eines Nutzers im StadtLand.Funk zu sperren oder diese zu löschen, wenn diese gegen die Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorgaben verstoßen. Die Maßnahme wird im Verhältnis zur Schwere des Verstoßes stehen; die berechtigten Interessen der Beteiligten, insbesondere die Meinungsfreiheit, werden angemessen berücksichtigt. Gesperrte oder gelöschte Beiträge werden bis zum Abschluss der Überprüfung nach Ziffer 5.5 gesichert, damit sie bei einer unberechtigten Maßnahme wiederhergestellt werden können.

5.4. Bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorgaben kann die Smartes Land GmbH unter Berücksichtigung von Schwere und Häufigkeit des Verstoßes verhältnismäßige Maßnahmen bis hin zur vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung des Nutzerkontos ergreifen. Vor einer Kontosperrung wird der Nutzer grundsätzlich über den Anlass und den Umfang der beabsichtigten Maßnahme informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei einer Beitragslöschung wird der Nutzer unverzüglich nachträglich informiert und erhält Gelegenheit zur Gegenäußerung; die Entscheidung wird anschließend überprüft. Eine vorherige Anhörung kann entfallen, wenn dies zur Abwendung einer konkreten Gefahr oder weiterer schwerwiegender Rechtsverletzungen erforderlich ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (Ziffer 8.2) bleibt unberührt.

5.5. Über Maßnahmen nach Ziffer 5.3 oder 5.4 informiert die Smartes Land GmbH den betroffenen Nutzer unverzüglich und teilt ihm den Grund der Maßnahme sowie die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Überprüfung mit. Bei der Löschung eines Beitrags erhält der Nutzer unverzüglich nachträglich Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei einer beabsichtigten Sperrung des Nutzerkontos erfolgt die Anhörung grundsätzlich vor Durchführung der Maßnahme. In eng begrenzten Fällen, in denen dies zur Abwendung einer konkreten Gefahr oder weiterer schwerwiegender Rechtsverletzungen erforderlich ist, kann die Maßnahme vorläufig ohne vorherige Anhörung ergriffen werden; die Anhörung wird unverzüglich nachgeholt. Die Smartes Land GmbH überprüft die Maßnahme unter Berücksichtigung der Stellungnahme und entscheidet erneut. Wird sie als unberechtigt erkannt, wird sie aufgehoben und der betroffene Beitrag oder das Nutzerkonto wieder zugänglich gemacht.

5.6. Alle Nutzer sollen den StadtLand.Funk sicher nutzen können. Hinweise auf mögliche Verstöße nehmen wir sehr ernst und bearbeiten sie zeitnah. Dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen (s. insb. Ziffer 4.1.2) räumen wir dabei Vorrang ein. Bei Anhaltspunkten für Straftaten werden wir die erforderlichen Schritte einleiten und die zuständigen Behörden, insbesondere die Strafverfolgungsbehörden, informieren, soweit dies gesetzlich vorgesehen oder zum Schutz Betroffener erforderlich ist; dies gilt insbesondere beim Verdacht einer Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellt (Art. 18 DSA).

6. Nutzungsrechte; Freistellungsanspruch

6.1. Der Nutzer räumt der Smartes Land GmbH das Recht ein, vom Nutzer eingestellte Beiträge (einschließlich etwaiger Fotos oder grafischer Elemente) zum Zwecke des Betriebs der StadtLand.Funks digital zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Darüber hinaus darf die Smartes Land GmbH die Beiträge zum Zwecke der angemessenen Präsentation der Marke StadtLand.Funk oder der Smartes Land GmbH gegenüber ihren bestehenden und am Produkt interessierten Kooperationspartnern nutzen und hierzu vervielfältigen, vorführen und öffentlich wiedergeben. Die vorgenannten Nutzungsrechte schließen das Recht ein, die Beiträge vollständig oder in bearbeiteter Form zu nutzen. Die vorstehenden Rechte werden der Smartes Land GmbH in Form eines nicht-ausschließlichen Rechts unentgeltlich und unwiderruflich zur zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung eingeräumt.

6.2. Sämtliche Rechte an den Inhalten des StadtLand.Funks, soweit diese nicht von den Nutzern stammen, insbesondere Marken-, Design und Urheberrechte, liegen bei der Smartes Land GmbH. Der Nutzer ist verpflichtet, dies zu berücksichtigen und verpflichtet sich, keine solcher Inhalte über die ihm im Rahmen der Nutzung des StadtLand.Funks eingeräumten Möglichkeiten hinaus zu anderen Zwecken nutzen, insbesondere nicht zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder öffentlich wiederzugeben. Dies gilt auch für Inhalte anderer Nutzer, die diese in den StadtLand.Funk eingestellt haben.

6.3. Der Nutzer stellt die Smartes Land GmbH und ihre Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des StadtLand.Funks vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, der Smartes Land GmbH alle Kosten zu ersetzen, die dieser infolge der Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung.

7. Entgelt

Die Nutzung des StadtLand.Funks ist für den Nutzer unentgeltlich. Auf Ziffer 10 wird hingewiesen.

8. Laufzeit; Beendigung; Folgen der Beendigung

8.1. Allgemeine Regelung
Die Nutzungsvereinbarung hat eine Laufzeit von unbestimmter Dauer. Sie kann von den Nutzern ordentlich fristlos sowie von der Smartes Land GmbH mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigungserklärung bedarf grundsätzlich der Textform. Der Nutzer kann die Registrierung außerdem jederzeit beenden, indem er sein Konto löscht.

8.2. Beendigung aus besonderen Gründen
Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Beendigung der Nutzungsvereinbarung liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Eine wesentliche Vertragspflicht verletzt der Nutzer insbesondere, wenn er gegen seine Verpflichtungen aus Ziffern 3 und 4 verstößt.

8.3. Folgen der Beendigung
Nach Beendigung der Registrierung hat der Nutzer keinen Zugriff mehr auf sein Nutzer-Konto und kann sämtliche Dienste des StadtLand.Funks nicht mehr nutzen, d.h. insbesondere Daten, Nachrichten, Dateien oder andere in den Diensten hinterlegten Inhalte und Informationen nicht mehr abrufen.

9. Haftung der Smartes Land GmbH

Für etwaige Schadensersatzansprüche der Nutzer gegen die Smartes Land GmbH im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung des StadtLand.Funks gelten folgende Beschränkungen:

9.1. Unbeschränkte Haftung
Die Smartes Land GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Smartes Land GmbH unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

9.2. Beschränkte Haftung
Vorbehaltlich vorstehender Ziffer 9.1 gilt folgende beschränkte Haftung der Smartes Land GmbH: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Smartes Land GmbH nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Smartes Land GmbH.

10. Änderung der Nutzungsbedingungen; Kündigungsrecht der Smartes Land GmbH

Die Smartes Land GmbH behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern. Aktuell fallen keine Nutzungsgebühren für den Nutzer des StadtLand.Funks an (vgl. Ziffer 7). Sollten in Zukunft entgeltpflichtige Funktionen hinzukommen oder bestehende Funktionen entgeltpflichtig werden oder sonstige Änderungen der Nutzungsbedingungen erfolgen, werden diese mit einer angemessenen Ankündigungsfrist dem Nutzer beim Starten des StadtLand.Funks mitgeteilt. Der Nutzer muss den geänderten Nutzungsbedingungen zustimmen, um den StadtLand.Funk weiter nutzen zu können. Erfolgt keine Zustimmung zu den geänderten Nutzungsbedingungen, so steht der StadtLand.Funk dem Nutzer nicht weiter zur Verfügung und die Smartes Land GmbH ist berechtigt die Registrierung des Nutzers mit sofortiger Wirkung zu löschen.

11. Abschlussbestimmungen / Sonstiges

11.1. Abtretung / Übertragung
Die Smartes Land GmbH ist berechtigt, diese Nutzungsvereinbarung mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen ihrer Wahl zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Nutzer mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung der Nutzungsvereinbarung auf ein anderes Unternehmen steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb der Ankündigungsfrist geltend gemacht werden muss. Der Nutzer wird auf sein Sonderkündigungsrecht bei der Ankündigung hingewiesen.

11.2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsvereinbarung unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

11.3. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG / UN-Kaufrecht).

11.4. Gerichtsstand
Ist der Nutzer Kaufmann i.S.d. HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist die Stadt Düsseldorf Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, sofern gesetzlich nicht zwingend ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand vorgesehen ist. Im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorgaben.

11.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.